Hinweis Datenschutz

Wenn Sie bei Personendaten oder Hochzeitsdaten den Hinweis DATENSCHUTZ finden, so bedeutet dies, dass die Stammdaten (Geburtstag, -monat, -jahr, -ort und Sterbetag, -monat, -jahr, -ort) einer Person nicht angezeigt werden können, weil die Daten bei lebenden Personen unter Datenschutz stehen:

Die Person hat kein Sterbejahr eingetragen. Somit gilt die Person als lebend und geniesst entsprechenden Datenschutz. Nur wenn das Geburtsjahr vor 1880 liegt, werden die Stammdaten angezeigt, da man in diesem Fall davon ausgehen kann, dass die Person auch ohne Angabe eines Sterbedatums bereits verstorben ist. Ist kein Sterbejahr eingetragen und das Geburtsjahr ist ebenfalls unbekannt, werden die Stammdaten vorsichtshalber ebenfalls nicht angezeigt.

Sobald jedoch ein Eintrag im Sterbejahr vorhanden ist (eine Jahreszahl oder ???? oder irgendein anderer Eintrag), gilt die Person als verstorben und die Stammdaten werden angezeigt.

Ebenso wird bei den Hochzeitsdaten verfahren:
liegt das Hochzeitsjahr vor 1880, werden die Daten angezeigt, ansonsten erscheint wieder der Hinweis DATENSCHUTZ. Beachten Sie bitte bei der Einsendung der Daten, dass für die Auswertung der Anzeige bezüglich des Datenschutzes nur das Geburts- und Sterbejahr bzw. Hochzeitsjahr ausgewertet werden, nicht der Monat und der Tag.

Wichtiger Hinweis:
www.rabanusarchiv.de kann Ihnen keine Auskunft von noch lebenden Personen erteilen.
Diesbezügliche E-Mails und sonstige Anfragen können nicht beantwortet werden mit Ausnahme von bestehenden nachweisbaren Verbindungen zum Einsender der Daten.

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